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BVerwG, 29.02.1984 - 8 B 69.83 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Abwälzung von Verbandslasten der Wasserverbände und Bodenverbände - Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache bei Aufwerfen einer bestimmten, bisher höchstrichterlich noch nicht geklärten und zur Erhaltung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung entscheidungserheblichen ...
Verfahrensgang
- OVG Nordrhein-Westfalen, 23.03.1983 - 3 A 705/81
- BVerwG, 29.02.1984 - 8 B 69.83
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 13.09.1973 - II B 45.73
Anforderungen an die Darlegung der Revisionszulassungsgründe im Rahmen einer …
Auszug aus BVerwG, 29.02.1984 - 8 B 69.83
Zu den Anforderungen des § 132 Abs. 3 Satz 3 VwGO gehört unter anderem eine substantiierte Darlegung, "welches dem Kläger günstigere Ergebnis von der Beweisaufnahme, deren Unterlassung gerügt wird, zu erwarten gewesen wäre" (Beschluß vom 13. September 1973 - BVerwG II B 45.73 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 114 S. 62 [63] m.weit.Nachw.).Ferner ist in der Beschwerdeschrift entgegen den Erfordernissen des § 132 Abs. 3 Satz 3 VwGO nicht schlüssig dargelegt, daß sich dem Berufungsgericht für die Beurteilung der von der Beschwerde bezeichneten Fragen die Hinzuziehung eines Sachverständigen hätte aufdrängen müssen (Beschluß vom 13. September 1973 a.a.O.).
- BVerwG, 23.05.1973 - IV C 21.70
Anforderungen an Beitragsmaßstab eines Wasserverbands
Auszug aus BVerwG, 29.02.1984 - 8 B 69.83
Zu einem Wasserverbandsbeitrag nach der insoweit vergleichbaren Rechtslage des Niedersächsischen Wassergesetzes vom 7. Juli 1960 - NWG - hat das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 23. Mai 1973 - BVerwG IV C 21.70 - (BVerwGE 42, 210 [215]) u.a. ausgeführt:.